Diese Stufe entspricht dem Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß der Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117. Brandschutzwarte können als Stellvertreter für den Brandschutzbeauftragten oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung (Brandschutztechnikseminar für Brandmeldeanlagen) zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden.
Inhalte:
Zielgruppe:
Gültigkeitsdauer:
Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren. Die Fortbildung für Brandschutzwarte kann allerdings auch durch den Besuch von Brandschutzseminaren – beispielsweise eines Fortbildungsseminares oder eines Brandschutztechnikseminares – erfolgen.
Dauer:
8 Unterrichtseinheiten