Brandschutzwart

Diese Stufe entspricht dem Modul 1 der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß der Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117. Brandschutzwarte können als Stellvertreter für den Brandschutzbeauftragten oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung (Brandschutztechnikseminar für Brandmeldeanlagen) zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden.

 

Inhalte:

  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
  • Brandgefahren
  • Verhalten im Brandfall
  • Eigenkontrolle durch den Brandschutzwart
  • Grundlagen der Verbrennung
  • Löschen in der Theorie
  • Praktische Übungen mit Feuerlöschgeräten
  • Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten
  • Erfolgskontrolle

 

Zielgruppe:

  • Stellvertreter von Brandschutzbeauftragten
  • Mitarbeiter/innen im Interventionsdienst
  • Mitarbeiter/innen die den Brandschutzbeauftragten im Brandschutzteam unterstützen
  • Brandschutzverantwortliche für Gebäudeteile

 

Gültigkeitsdauer: 

Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren. Die Fortbildung für Brandschutzwarte kann allerdings auch durch den Besuch von Brandschutzseminaren – beispielsweise eines Fortbildungsseminares oder eines Brandschutztechnikseminares – erfolgen.

 

Dauer:

8 Unterrichtseinheiten

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